Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 10 U 67/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedürfnis einer zusätzlichen Überwachung durch einen bauaufsichtsführenden Architekten i.R. einfacher standardisierter Abdichtungsarbeiten eines fachkundigen Handwerkers; Begründung einer Erweiterung der Überwachungspflicht eines mit der Planung und Bauaufsicht ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633; BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280 Abs. 1
Anforderungen an die Planung der Abdichtung eines Bauwerks; Umfang der Überwachungspflicht des mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Planungsfehler bei Abdichtungsarbeiten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Überwachungspflicht durch Architekten bei einfachen standardisierten Abdichtungsarbeiten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Planung von Abdichtungsarbeiten durch einen Architekten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen? (IBR 2012, 588)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.05.2010 - 24 O 315/09
- OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 10 U 67/10
- BGH, 28.06.2012 - VII ZR 225/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1987
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99
Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 10 U 67/10
Sind Details der Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen im einzelnen geplant und dem Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden (BGH BauR 2000, 1330, juris RN 18). - BGH, 28.06.2012 - VII ZR 225/10
Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen?
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 10 U 67/10
Rechtskräftig; Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH mit Beschluss vom 28.06.2012, Az. VII ZR 225/10, zurückgewiesen.
- LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen
Dabei handelt es sich nämlich um Folgeschäden der Architektenleistung, die von § 280 Abs. 1 BGB und nicht von § 281 BGB erfasst und ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung erstattungsfähig sind, vgl. Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (2014), Rn. 12.672 und OLG Stuttgart, IBRRS 2012, 3354. - OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 12 U 111/15
Architektenhaftung - Nachweis für Planungsfehler, Beratungs- und …
Einfache standardisierte Abdichtungsarbeiten eines fachkundigen Handwerkers, die jeder Anbieter von Abdichtungsarbeiten beherrschen muss, bedürfen keiner zusätzlichen Überwachung (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 10 U 67/10, juris). - OLG Frankfurt, 02.10.2014 - 4 U 161/13
Pflichtverletzung bei Überwachung von Bauausführung eines Wohnhausneubaus
Es kann wegen des als unstreitig zugrunde zu legenden vertraglichen Leistungsumfangs des Beklagten auch offen bleiben, ob eine Notwendigkeit der Überwachung von Abdichtungsmaßnahmen gemäß dem vom Beklagten zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.11.2010 (10 U 67/10) im Einzelfall entfallen kann, wenn es sich um einfache Standardarbeiten handelt und von einer hinreichenden Fachkunde der mit der Ausführung betrauten Personen auszugehen ist. - OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 29 U 56/19
Schadenersatz wegen behaupteter mangelhafter Verkehrswegeplanung (hier: Abriss …
Haben sich die Planungsfehler des Architekten bereits im Bauwerk niedergeschlagen, genügt allein eine Nachbesserung in der Planung nicht, vielmehr müssen auch die sich im Bauwerk niedergeschlagenen Fehler selbst noch - dann auf Grundlage jener Planung - behoben werden, so dass § 281 BGB nicht einschlägig ist, der Anspruch sich vielmehr - ohne §§ 280 Abs. 3, 281 BGB - nach § 280 Abs. 1 BGB richtet (…vgl. auch Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, 11. Teil Rn. 731; ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010 - 10 U 67/10, BauR 2012, 1987, juris-Rn. 14; der BGH hat die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, Beschluss vom 28.06.2012 - VII ZR 225/10, zitiert nach juris).